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Weitere Lockerungen im Freizeit- und Breitensport treten in Kraft

Details

Ab sofort kann der Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport in kontaktfreien Sportarten wieder aufgenommen werden. Grundlage dafür bildet die neue Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen, die am 15. Juni in Kraft getreten ist. Darauf wies Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin hin.

Voraussetzung zum Start des Wettkampfbetriebs ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept, das auf Anforderung der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörde vorzulegen ist. „Nachdem Training und Fitness sowohl im Freien als auch in Indoor-Sportanlagen wie Sporthallen und Studios schon seit längerer Zeit wieder möglich ist, starten wir jetzt eine weitere wichtige Etappe, um im Sportbereich zu einem Normalbetrieb unter Corona-Bedingungen zurückzukehren“, sagte Drese. In der Verordnung ist geregelt, dass die Wettkämpfe vorerst ohne Zuschauende stattfinden müssen. Die Teilnehmenden am Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten müssen zum Zweck der Nachverfolgung einer möglichen Corona-Infektion in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Als kontaktfreien Sport bezeichnet man Sportarten, bei denen kein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erforderlich ist. Beispiele hierfür sind: Tennis, Badminton, Tischtennis, Rudern, Kanu, Segeln, Spring-, Wurf- und Stoßdisziplinen in der Leichtathletik, Gymnastik, Yoga, Motorsport, Golf und Billard. „Darüber hinaus können seit dem 15. Juni auch die Hallen- und Spaßbäder wieder ihren öffentlichen Betrieb aufnehmen“, so Drese. Zu beachten seien hier natürlich die Hygieneregeln und Sicherheitsauflagen insbesondere für Duschen und Sanitäranlagen sowie Schwimmbecken, Saunen, Wellnessbereiche und Solarien. Die Dusch- und Sanitärbereiche in Sporthallen und Fitnessstudios sind unter Auflagen ebenfalls wieder nutzbar.