Developed in conjunction with Ext-Joom.com

  • header/image001.jpg
  • header/image002.gif
   

Besucher  

Besucher
4
Beiträge
2857
Anzahl Beitragshäufigkeit
5404447
   

Vereins- und Freizeitsport auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen ab 11. Mai mit Auflagen wieder möglich

Details

Auch der Sportbetrieb kann schrittweise wiederaufgenommen werden. So ist es für Trainingsgruppen im Breiten- und Freizeitsport ab dem 11. Mai möglich, auf Sportplätzen und Sportaußenanlagen ihr Hobby auszuüben. Dies hat die Landesregierung auf ihrer gestrigen Klausurtagung entschieden. „Auf dieses Signal haben unsere Sportlerinnen und Sportler lange gewartet. Ich freue mich vor allem für die Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Verein draußen jetzt wieder loslegen können“, betont Sportministerin Stefanie Drese.

Sportangebote können an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen kontaktfrei stattfinden. Ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 1,50 Meter muss eingehalten werden. Ganz wichtig ist, die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent einzuhalten. Darüber hinaus müssen die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche auf den Sportanlagen geschlossen bleiben. Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden dürfen nicht in der Sportstätte stattfinden. „Der Sport leistet auch und gerade in angespannten Zeiten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Erhaltung von Gesundheit und Mobilität und damit zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Ich setze mich deshalb auch weiter dafür ein, dass er in für die Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht wird“, verdeutlicht Drese.